Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Insgesamt zählen zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden in einem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert.
Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 Sozialgesetzbuch V.
Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Aber in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für die Kinderärzte, wenn Kinder teilnehmen. Das ermöglicht, die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zentral zu ermitteln und ihre Eltern daran zu erinnern, die Untersuchung durchführen zu lassen.
Erfolgt nach der Erinnerung nicht innerhalb von vier Wochen die Vorsorgeuntersuchung, dann werden die zuständigen Jugendhilfeträger darüber informiert. Sie entscheidendann in eigener Zuständigkeit, was sie aus der Information machen.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
U1
Unmittelbar nach der Geburt
U2
Drei bis maximal zehn Tage nach der Geburt
U3
Vierte bis sechste Lebenswoche
Kontrolle der Körperhaltung des Babys
U4
Dritter bis vierter Lebensmonat
U5
Sechster und siebter Lebensmonat
U6
Zehnter bis zwölfter Lebensmonat
U7
21. bis 24. Lebensmonat
U7a
34. bis 36. Lebensmonat
U8
Dreieinhalb bis vier Lebensjahre
U9
Fünf bis fünfeinhalb Lebensjahre
U10
Sechs bis sieben Jahre
Seit 2006 bekommen Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Vorsorgeuntersuchungen, für die aber die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.
Dr. med. Achim Noack
Avenida Picasso, 61 bjs. dcha.
E-07014 Palma de Mallorca
Tel: ( +34) 971 573 687 Notfälle ( +34) 610 441 111
Sie können uns erreichen:
telefonisch: ( +34) 971 573 687
Mobil: ( +34) 610 441 111
oder füllen Sie das Kontaktformular aus
Wir verbringen unsere Zeit nicht mit social media, wir widmen sie unseren Patienten
Sie erreichen uns
telefonisch: +34 971 573 687
Montag-Freitag 09:30 - 19:00
oder per E-Mail: dr.achim.noack@kinderarzt-mallorca.com