Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Insgesamt zählen zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen  Krankenkassen. Sie sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden in einem  Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert.

Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 Sozialgesetzbuch V.

Es besteht keine Pflicht  zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Aber in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern gibt es eine  Meldepflicht  für die Kinderärzte, wenn Kinder teilnehmen. Das ermöglicht, die Kinder, die nicht an den entsprechenden Untersuchungen teilgenommen haben, zentral zu ermitteln und ihre Eltern daran zu erinnern, die Untersuchung durchführen zu lassen.

Erfolgt nach der Erinnerung nicht innerhalb von vier Wochen die Vorsorgeuntersuchung, dann werden die zuständigen Jugendhilfeträger darüber informiert. Sie entscheidendann in eigener Zuständigkeit, was sie aus der Information machen.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

U1
Unmittelbar nach der Geburt

  • Überprüfung von Atmung und Herzschlag
  • Erhebung von Körpergewicht, Körperlänge sowie Kopfumfang des Kindes
  • Überprüfung von Hautfarbe des Neugeborenen, der Muskelspannung und der Reflexe
  • Neugeborenenscreening: Blutentnahme am zweiten oder dritten Lebenstag und Untersuchung auf Anzeichen angeborener Krankheiten
  • Früherkennung auf angeborene Hörstörungen


U2
Drei bis maximal zehn Tage nach der Geburt

  • Untersuchung von Motorik und Organen, wie Herz, Lunge, Magen und Darm
  • Überprüfung des Stoffwechsels und der Hormonproduktion


U3
Vierte bis sechste Lebenswoche
Kontrolle der Körperhaltung des Babys

  • Ultraschalluntersuchung um zu überprüfen, ob eine Fehlstellung im Hüftgelenk vorliegt
  • Erhebung von Körpergewicht, Körperlänge sowie Kopfumfang des Kindes


U4
Dritter bis vierter Lebensmonat

  • Überprüfung von Bewegungsverhalten und die motorischer Entwicklung
  • eingehende körperliche Untersuchung
  • Kontrolle von Hüftgelenk, Nervensystem sowie Hör- und Sehvermögen
  • ggf. Routineimpfung. (Mehr zu Impfungen)


U5
Sechster und siebter Lebensmonat

  • eingehende körperlichen Untersuchung
  • Lage sein, erste Laute zu bilden und sich vom Rücken auf den Bauch zu drehen


U6
Zehnter bis zwölfter Lebensmonat

  • Beweglichkeitskontrolle und Sprache: Das Kind sollte sitzen, krabbeln und stehen können. Auch die ersten Schritte an der Hand fallen in dieses Lebensalter. Das Kind kann auf vertraute Geräusche  reagieren und erste Worte wie "Mama" oder "Papa" sagen


U7
21. bis 24. Lebensmonat

  • Überprüfung von Sinnesorganen und motorischer Entwicklung: Das Kind sollte sicher laufen können, sowie in der Lage sein, bekannte Gegenstände zuzuordnen und sie zu benennen.
  • Untersuchung der geistigen, die sozialen und der Sauberkeitsentwicklung


U7a
34. bis 36. Lebensmonat

  • Untersuchung der körperlichen Gesundheit
  • Untersuchung auf psychische Erkrankungen
  • Überprüfung auf sonstige Auffälligkeiten


U8
Dreieinhalb bis vier Lebensjahre

  • Untersuchung der körperlichen Geschicklichkeit (zum Beispiel Stehen auf einem Bein).
  • Neben dem Seh- und Hörvermögen sowie der Sprachentwicklung achtet der Arzt nun auch genau auf das soziale Verhalten, den Grad der Selbständigkeit und auf die Kontaktfähigkeit des Kindes


U9
Fünf bis fünfeinhalb Lebensjahre

  • zusätzlich zu den Untersuchungen der U8
  • mögliche orthopädische Fehlentwicklungen
  • Sozialverhalten, die geistige und psychische Entwicklung
  • erste Einschätzung, wann das Kind schulreif ist


U10
Sechs bis sieben Jahre

  • Erkennen von Entwicklungsstörungen z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, ADHS etc


Seit 2006 bekommen Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Vorsorgeuntersuchungen, für die aber die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.

 

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

Dr. med. Achim Noack

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